BrandenburgDOK (Digitales Repositorium der SLB Potsdam)

Aufgrund der kurzen Lebensdauer digitaler Dokumente gilt es aus Sicht einer Landesbibliothek, diese zu sichern und deren Zugriff auch zukünftig sicher zu stellen.

Dies ist für das Land Brandenburg verpflichtend festgelegt im Brandenburgischen Landespressegesetz, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Juni 2012 mit dem im § 13 neu hinzugekommenen Absatz 3 – der Abgabepflicht für digitale Werke.
Darin heißt es:
"(3) Für digitale Ausgaben von Werken, die Druckwerken gemäß § 7 gleichstehen und die im Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder gedruckt werden, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den entsprechenden Datensatz wie eine Verlegerin oder ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die digitale Ausgabe öffentlich zugänglich zu machen."

Es werden bisher - im PDF-Format - gesammelt und langzeitgesichert: Aufsätze, Einzel- sowie fortlaufende Veröffentlichungen, Veröffentlichungen amtlicher Herkunft, landeskundliche Publikationen von Vereinen, Verbänden und Ortschronisten sowie Publikationen brandenburgischer Verlage und Selbstverlage (Privatpersonen).

Die eingebrachten und freigegebenen Dokumente sind online über Suchmaschinen recherchierbar (so z.B. direkt im Dokumentenserver oder beispielsweise über Google), langfristig und kostenlos auf einem für die Langzeitarchivierung eingerichteten und kontrollierten Server gesichert, ohne dass sich die Abliefernden und Publizierenden um deren Bereitstellung bemühen müssen.

Wenn Sie Dokumente oder Pflichtexemplare über BrandenburgDOK einbringen möchten, können Sie diese hier veröffentlichen. Oder Sie setzen sich in Kontakt mit:

  • Ramona Hübner - Pflichtexemplarstelle, Tel.: 0331 289-6541, E-Mail
  • Birgit Seher - Pflichtexemplarstelle, Tel. 0331 289-6505, E-Mail