Änderung der Benutzungsordnung der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BBgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19] S.286), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22 [Nr. 18]) beschlossen, die Benutzungsordnung der Stadt- und Landesbibliothek vom 08.05.2013 wie folgt in § 2.1. zu ändern:

§ 2 Anmeldung

1. Benutzende melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes zum Nachweis von Name, Anschrift und Geburtsdatum an.

Bei nicht ausweispflichtigen Personen legen der oder die Erziehungsberechtigte bzw. die gesetzliche Vertretung die o.g. Dokumente vor.

Der Personenkreis bezieht sich auf Jede*n.

Minderjährige bis 15 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertretung, welche auch das Einverständnis zur Internet/WLAN-Nutzung enthält. Diese erklärt per Unterschrift, die Benutzungs- und Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen und verpflichtet sich, für Schadensfälle einzutreten

§ 14 Inkrafttreten

1. Die Änderung der Benutzungsordnung tritt am 01.06.2024 in Kraft.

28. Juni 2024

Mike Schubert
Oberbürgermeister