Schulraumvergabe an Dritte gem. Schulraumnutzungsordnung
Die Vergabe von Schulräumen an Dritte erfolgt gemäß der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Februar 2014. Schulräume werden von der Landeshauptstadt Potsdam für außerschulische Zwecke an Dritte vergeben, wenn dadurch die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Nutzung.Quelle: www.potsdam.de
Schulsekretär/ -in (m/w/d) für das „Schulzentrum am Stern“
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Schulsekretär/ -in (m/w/d) für das „Schulzentrum am Stern“. Bewerbungsschluss: 11. August 2026Quelle: www.potsdam.de
Schulwegsicherungskonzept 2018
Das Schulwegsicherungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2018 stellt eine Aktualisierung des Konzeptes von 2009 dar.Quelle: www.potsdam.de