Die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam ist durch
- das Pressegesetz des Landes Brandenburg - BbgPG (zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2012) NEU: in §13 Absatz 3,
- die Pflichtexemplarverordnung,
- die Abgaberegelung amtlicher Veröffentlichungen
verpflichtet, Druckwerke dauerhaft zu sammeln, zu archivieren und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ablieferungspflichtig sind solche Werke, die durch Drucker und Verleger mit Sitz im Land Brandenburg erstellt worden sind sowie Amtsdruckschriften, die durch eine Brandenburger Behörde vorgelegt werden.
Aufgrund der kurzen Lebensdauer von digitalen Werken gilt es auch diese zu sichern und deren Zugriff künftig sicher zu stellen. Dies ist im Pressegesetz ergänzend seit 2012 für das Land Brandenburg verpflichtend festgelegt (s. §13 Absatz 3 BbgPG):
"Für digitale Ausgaben von Werken, die Druckwerken gemäß § 7 gleichstehen und die im Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder gedruckt werden, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den entsprechenden Datensatz wie eine Verlegerin oder ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die digitale Ausgabe öffentlich zugänglich zu machen."
Der Dokumentenserver BrandenburgDOK – ist das digitale Repositorium der SLB Potsdam. Dieser Server dient dem elektronischen Veröffentlichen und Sichern von:
- Landesverwaltungen und nachgeordneter Landeseinrichtungen des Bundeslandes Brandenburg,
- Kommunalen Verwaltungseinrichtungen des Landes Brandenburg,
- Verlagen (einschließlich Selbstverleger), Vereinen und Einrichtungen, die in Brandenburg ansässig sind und/oder über das Land publizieren.
BrandenburgDok ermöglicht, elektronisch erstellte, qualifizierte (pdf) Dokumente kostenlos zu veröffentlichen. Diese werden in regionalen und überregionalen Bibliothekskatalogen sowie in Suchmaschinen des WWW nachgewiesen und sind nach ihrer Freigabe entsprechend ihrer Zugriffsrechte langfristig zugänglich.
Wenn Sie Dokumente über BrandenburgDOK einbringen und digitale Pflichtexemplare abliefern möchten, können Sie diese hier veröffentlichen. Mit dem Verwenden des Veröffentlichungsformulars legen Sie zugleich die von Ihnen gewünschten Nutzungsrechte fest.
Das konventionelle Pflichtexemplar ist kostenfrei zu übersenden an:
Briefsendungen an das Postfach:
Stadt- und Landesbibliothek Potsdam
Pflichtexemplarstelle
PF 60 14 64
14414 Potsdam
Paketlieferungen an die Hausanschrift:
Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum Potsdam
Pflichtexemplarstelle
Am Kanal 47
14467 Potsdam
Die Herstellungskosten können in Ausnahmefällen nach den Richtlinien zur Entschädigung bei Ablieferung von Pflichtexemplaren auf Antrag erstattet werden.
Weitere Fragen hierzu wie auch andere zur Pflichtablieferung stellen Sie bitte an
Frau Hübner – Pflichtexemplarstelle 0331 289-6541, E-Mail
Frau Seher – Pflicht Periodica / BrandenburgDOK, Tel. 0331 289-6541, E-Mail