Leichte Sprache

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

 

 

Eine Bibliothek ist ein anderes Wort für Bücherei.
Sie können sich dort viele Bücher ausleihen.
Sie können sich dort auch andere Medien ausleihen.

 

 
 
 

Andere Medien sind zum Beispiel: 

  • Hör-Bücher
  • Musik-CDs
  • DVDs
  • Computer-Spiele
  • Zeitschriften und Zeitungen
  • Elektronische Medien 

 
Andere Medien sind zum Beispiel: Hör-Bücher, CDs oder DVDs. Medium nennt man zum Beispiel: ein Hör-Buch.
 
Die Landes-Hauptstadt Potsdam hat eine öffentliche Bibliothek.
Sie unterteilt sich in eine Haupt-Bibliothek und 2 andere Bibliotheken.

Jeder darf die Bibliothek besuchen.
Sie möchten sich etwas Ausleihen.
Sie brauchen einen Bibliotheks-Ausweis.

Die Mitarbeiter der Bibliothek brauchen für die Anmeldung:
• Ihren Personal-Ausweis oder
• Ihren Reise-Pass mit einer Melde-Bescheinigung

Die Melde-Bescheinigung muss aktuell sein.
Auf der Melde-Bescheinigung steht, wo Sie wohnen.

Mit Ihrer Unterschrift sind Sie:
• mit der Benutzungs-Ordnung einverstanden.
• mit der Entgelt-Ordnung einverstanden.
• mit der Speicherung der Daten einverstanden.

Die Bibliothek achtet auf den Daten-Schutz.
Die Bibliothek bekommt Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie es möchten.
Sie sind dann einverstanden, dass
• die Bibliothek Ihnen Infos zuschickt.
• die Bibliothek Ihnen etwas mitteilen kann.

Die E-Mails mit Infos können Sie stoppen.
Sprechen Sie dann mit einem Mitarbeiter.
Die Bibliothek gibt Ihre Daten nicht an andere Personen weiter.

Manche Menschen bezahlen weniger Geld für den Bibliotheks-Ausweis.
In der Entgelt-Ordnung steht, wann Sie weniger bezahlen müssen.
Sie können sich Medien online ausleihen.

Sie können sich über die Internet-Seite der Bibliothek anmelden.
Sie bekommen einen Brief oder eine E-Mail.
In dem Brief stehen Ihre Zugangs-Daten für die Online-Ausleihe.

Bibliotheks-Ausweis

Sie haben sich angemeldet.
Sie haben die Gebühr bezahlt.
Sie bekommen den Bibliotheks-Ausweis.


Mit dem Bibliotheks-Ausweis kommen Sie in die Bibliothek hinein.

Sie können den Bibliotheks-Ausweis für diese Zeiträume kaufen:
• für 12 Monate
• für 6 Monate
• für 1 Tag

Sie können den Bibliotheks-Ausweis verlängern.

Keine andere Person kann den Bibliotheks-Ausweis benutzen.

Der Ausweis bleibt Eigentum der Landes-Hauptstadt Potsdam.

Ihre Daten haben sich geändert oder
Sie haben Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren.
Sie müssen es sofort der Bibliothek sagen.

Sie können einen Ersatz-Ausweis bekommen.
Sie müssen dafür eine Gebühr bezahlen.

Sie möchten sich Medien nur online ausleihen. (eBibliothek)
Sie haben sich über die Internet-Seite angemeldet.
Sie bekommen keinen Bibliotheks-Ausweis.


Haben Sie Fragen an die Bibliothek:

 
 
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe

Geprüft von:
Shpresa Matoshi
Gabriele Kalkstein 
Andreas Wulfekammer
Osman Sakinmaz
Übersetzt von:  

Die Bilder sind von: - © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
- www.pixabay.de
 

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